Brandverhütung - Brandgefahr aufgrund Trockenheit

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) wurde darauf hingewiesen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit (auch) die kommenden vier Wochen kaum Niederschlag bringen. 

Jedermann ist verpflichtet:

  • alles zu unterlassen, was einen Brand herbeiführen oder die Ausbreitung eines Brandes begünstigen kann,
  • offenes Licht und Feuer entsprechend zu beaufsichtigten,
  • als Veranstalter Vorkehrungen für die Brandverhütung und den vorbeugenden Brandschutz zu treffen (z. B. Bereitstellen von Löschmitteln, Stellen einer Brandsicherheitswache usw.),
  • das beabsichtigte Verbrennen von Gegenständen der Brandmeldestelle anzuzeigen, wenn auf Grund der Art und des Umfangs des Feuers zu befürchten ist, dass ein unbegründeter Feuerwehreinsatz ausgelöst werden kann.

In Waldgebieten und Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten! 

Zur Information hier die Verordnung zum Schutz vor Waldbränden:

Datei herunterladen: PDFVerordnung zum Schutz vor Waldbränden

09.08.2018