Info Kinderrechte

Am 20. November 1989 - dem Tag der Kinderrechte - verabschiedete die UN-Generalversammlung die Konvention über die Rechte des Kindes, die auch Österreich unterschrieben hat. Dadurch hat sich für Kinder schon vieles verbessert. Alle Kinder dieser Welt erhielten damit die gleichen Rechte, um sich gesund entwickeln und ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Ebenfalls im Jahr 1989 hat Österreich Gewalt in der Erziehung verboten und damit als viertes Land der Welt - von aktuell 54 Staaten - international eine wichtige Vorreiterrolle übernommen. 2019 feierten die weltweiten Kinderrechte 30-jähriges Jubiläum.

Kinderrechte Zeitung OÖ

Seit 2003 erscheint zweimal jährlich die Kinderrechte Zeitung der Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ (KiJa).

Aktuelle Themen werden in Verbindung mit Kinderrechten aufbereitet. Die Zeitung wird an zwei abwechselnde Zielgruppen (Leser/innen ab sechs Jahren und Leser/innen ab zwölf Jahren) in allen Schulen Oberösterreichs kostenlos verteilt. Weiters stehen die Kinderrechte Zeitungen unter https://www.kija-ooe.at/ kostenlos zum Download zur Verfügung. 

Auf der Rückseite der Zeitung finden die Leserinnen und Leser die Kinderrechte auf einen Blick. Denn je mehr Kinder über ihre Rechte Bescheid wissen, desto besser können sie ihre Rechte einfordern.

Kinder und Jugendliche haben Rechte! Hier die zehn Kinderrechte auf einen Blick:

  1. Alle Kinder auf der ganzen Welt haben die gleichen Rechte.
  2. Kein Kind darf benachteiligt werden. Egal ob das Kind ein Bub oder ein Mädchen ist, ob es behindert ist oder nicht, ob es eine helle oder dunkle Hautfarbe hat.
  3. Kinder haben das Recht, von allen Menschen liebe- und rücksichtsvoll behandelt zu werden. 
  4. Niemand darf ein Kind schlagen oder ihm sonst irgendwie wehtun.
  5. Kinder haben das Recht darauf, dass sie genug zum Essen und zum Anziehen bekommen. 
  6. Kinder haben das Recht, so gesund wie möglich zu leben und - wenn sie nicht krank sind - von einem Arzt und von ihren Eltern versorgt zu werden. 
  7. Kinder haben das Recht zu lernen und eine Schule zu besuchen die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
  8. Kinder haben das Recht auf Freizeit, sich auszuruhen und alleine oder mit gleichaltrigen zu spielen. 
  9. Kinder haben das Recht, alles zu erfahren was sie betrifft. Sie haben das Recht zu sagen, was sie denken. Sie haben das Recht dass ihnen zugehört und ihre Meinung berücksichtigt wird. 
  10. Kinder haben das Recht bei ihren Eltern zu leben. Wenn die Eltern nicht zusammenleben, haben Kinder das Recht, beide Eltern regelmäßig zu treffen. Kinder die nicht bei ihren Eltern leben können, haben das Recht, dass der Staat sie besonders unterstützt und dass sich jemand um sie kümmert. 

Kontaktdaten Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ (KiJa):

Name: Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ (KiJa)
Anschrift: Kärntnerstraße 10, 4021 Linz
Tel.-Nr.: 0732 77 97 77
WhatsApp: 0664 600 721 40 04
E-Mail: kija@ooe.gv.at
Web: https://www.kija-ooe.at/

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