Aufnahme in Seniorenheimen bis Ende 2017 nur mit Pflegestufe vier

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Verbandsvorstand des Sozialhilfeverbandes Braunau am Inn hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 19.04.2017 beschlossen, vorerst bis Ende des Jahres 2017 die Seniorinnen und Senioren wieder mit Pflegestufe drei in die Seniorenheime aufzunehmen.

Jede Aufnahme in ein Seniorenheim ohne Vorliegen eine Pflegegeldbescheides über die Pflegestufe drei oder höher erfordert zwingend eine Begutachtung durch die Koordinatorinnen für Betreuung und Pflege. Nur wenn durch das Gutachten bestätigt wird, dass eine Heimaufnahme unabdingbar ist, darf eine Aufnahme auch tatsächlich erfolgen. 

loadimage

27.04.2017