Werbeveranstaltungen: Gewinn oder Falle?

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Werbeveranstaltungen: Gewinn oder Falle?

In einer Aufklärungskampagne warnt das Bundesministerium für Konsumentenschutz vor unseriösen Werbeveranstaltungen und weist auf wichtige neue Bestimmungen hin:

In vielen Haushalten landen Einladungen zu gekonnt inszenierten Werbeveranstaltungen oder unseriösen Ausflugsfahrten. Oft geschickt getarnt als "Gewinnübergaben" bei einem "netten Beisammensein" wird dort den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit falschen Versprechungen das Geld aus der Tasche gezogen. Denn auf vielen dieser Veranstaltungen werden schlechte und überteuerte Produkte verkauft. "Auf ´Gebühren´und ´Zuschläge´ von ´Gratisreisen´wird oft nicht hingewiesen und KonsumentInnen werden bewusst getäuscht.

Für Werbeveranstaltungen gibt es endlich neue Bestimmungen:

Das Wichtigste in Kürze:

  • Werbeveranstaltungen müssen in Zukunft angemeldet werden; Sie können das überprüfen, indem Sie ca. 10 Tage vor der Veranstaltung bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Veranstaltungsortes nachfragen
  • Einladungen zu Werbeveranstaltungen dürfen keine Geschenk- oder Gewinnzusagen enthalten, zum Beispiel: "Sie haben garantiert gewonnen!"
  • Der Name des Veranstalters muss auf der Einladung mit vollständiger Adresse genannt sein. Nur ein Postfach genügt nicht.
  • Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung müssen klar ersichtlich sein.
  • Die angebotenen Waren oder Dienstleistungen müssen beschrieben sein.
  • Bei Reisen müssen Name und Adresse des Reiseveranstalters genannt werden.
  • Es besteht ein Verbot der Entgegennahme von Bestellungen und des Verkaufs bei der Veranstaltung; darauf muss bereits in der Einladung hingewiesen werden.
  • Während einer Werbeveranstaltung dürfen keine Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel, Heilbehelfe, kosmetische Mittel, Uhren aus Edelmetall, Gold- und Platinwaren präsentiert und verkauft werden.

Auch wenn alle diese Bestimmungen eingehalten werden, garantiert das noch nicht, dass eine Werbeveranstaltung tatsächlich seriös ist. Seien Sie daher bitte wachsam und lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen. Und wenn Dinge nicht in Ordnung sind, wenden Sie sich bitte an eine Konsumentenberatungsstelle oder an die Bezirksverwaltungsbehörde des Veranstaltungsortes.

Bestellen Sie einen Informationsfolder kostenlos unter der Gratishotline, Tel. 0800 20 20 74 oder im Internet unter broschuerenservice.bmsk.gv.at

03.03.2008