Studentenförderung

Durch den Gemeinderatsbeschluss vom 19.11.2015 können alle Studenten, die am Stichtag 31.10.2016 mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Weng im Innkreis gemeldet sind, am Gemeindeamt um einen Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro pro Semester ansuchen.

Der Zuschuss ist mit dem 30. Lebensjahr begrenzt und umfasst alle Studenten von Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen. Ab sofort kann mittels formlosen Ansuchen und mit Vorlage der Inskriptionsbestätigung für das jeweilige Semester angesucht werden. Der Förderbetrag wird der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller auf das im Ansuchen bekannt zu gebende Konto (IBAN und BIC) überwiesen.

Einkommensgrenze für Studenten, die in einem Dienstverhältnis stehen:

€ 914,00 monatl. (= Satz der Mindestsicherung)

Berufstätige Studierende müssen einen Jahreslohnzettel am Gemeindeamt vorlegen. 

Zuständig