Weng im Innkreis
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Die Mindestanschlussgebühr beträgt € 3.901,00 (zuzüglich der gesetzlichen MwSt. € 4.291,10).
Die m²-Gebühr ist nach m² der Bemessungsgrundlage abgestuft. Bei mehrgeschossiger Bebauung zählt die Summe der bebauten Fläche. Diverse Räume wie Heizraum und Garagen sind unter gewissen Bedingungen ausgenommen:
24,38 €
Bei Zu-, An- und Umbauten ist eine ergänzende Kanalanschlussgebühr zu entrichten.
Nähere Details erfahren Sie am Gemeindeamt, Frau Isabella Schöberl (Tel.-Nr.: 07723 5055-13)