zuständig für:
Pädagogische Leitung:
- Zusammenfassung der Kinder in Gruppen - Gestaltung der Gruppenzusammensetzung
- Planung gruppenübergreifender Vorhaben
- Beobachtung und Kontrolle der Arbeit in den anderen Gruppen
- Kontrolle der schriftlichen Planung und Reflexion der Kindergartenarbeit der übrigen
- Kindergartenpädagoginnen
- Anleitung bzw. Einführung und Beratung des übrigen Personals
- Sorge für entsprechende Bildungsmittel
- Sorge für Fortbildung
Beratung des Erhalters (Gemeinde) in folgenden Fragen:
- Festlegung der Öffnungszeiten
- Fragen der Betriebsführung
- Erstellen der Dienstpläne
- Aufnahme der Kinder
- Mithilfe bei der Organisation des Kindergartentransportes
- Einrichtung und Ausstattung des Kindergartens
Administrative Leitung:
- Aufnahme der Kinder
- Einkäufe nur im Rahmen vom Kindergartenerhalter zur Verwaltung bereitgestellter Budgetmittel
- Kontakte mit dem Kindergartenerhalter
- Überwachung der Dienstpflichten
- Karteiführung (über Kinder, Personal, Transport, ...)
- Erstellen der Statistik
- Erledigung der Post, geordnete Ablagen
- Inventarliste
- Regelung von Besprechungen und Kontakten zu anderen Personen
- Sorge für erforderliche Meldungen des Kindergartenerhalters an die Oö. Landesregierung (Überschreitung der Kinderhöchstzahl, Gruppenerweiterungen, ...)
- Überprüfung der Einrichtung einschließlich des Spielplatzes und Meldung wahrgenommener Mängel