Die ID Austria löst die Handy-Signatur ab

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Am 5. Dezember 2023 startet der reguläre Betrieb der ID Austria

  • Die Pilotphase der ID Austria (und somit der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria) endet am 4.12.2023.
  • Ab diesem Tag wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bislang die Handy-Signatur verwendet werden konnte, stattdessen die ID Austria benötigt.
  • Nutzerinnen und Nutzer einer Handy-Signatur müssen diese auf eine ID Austria umstellen, um Services weiterhin nutzen zu können. Das kann einfach und bequem über einen Online-Prozess vorgenommen werden.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der Handy-Signatur?

  • Bei der ersten Anmeldung mit einer Handy-Signatur ab 5.12.2023 werden Nutzerinnen und Nutzer automatisch durch die nötigen Schritte zur Umstellung geführt.

Was bedeutet das für aktuelle Nutzerinnen und Nutzer der ID Austria?

  • Für Nutzerinnen und Nutzer einer ID Austria bedeutet das keine Änderung. Sie behalten alle Funktionen und ihre Anmeldedaten


Was die ID Austria kann, und wie man sie bekommt

Mit 5. Dezember wird die Handysignatur von der ID Austria abgelöst. Sie dient als staatlicher Ausweis für das Internet – nicht nur in Österreich, sondern ab 2026 in der gesamten EU. Man kann sich damit per Smartphone eindeutig identifizieren und viele Behördenwege online erledigen. Auch der Führerschein und bald Zulassungsschein und E-Card können auf dem Handy vorgezeigt werden. Die Aktivierung der ID Austria ist jederzeit möglich.


ID-Austria-Apps: „Digitales Amt“ und „eAusweise“

Die zur ID Austria gehörige App heißt nicht mehr Handysignatur, sondern „Digitales Amt“: Sie kann nur auf Smartphones mit Fingerabdruck- oder Gesichtsscanner genutzt werden. In der App gibt es direkte Links zu allen möglichen Amtswegen, zum Beispiel wie man den Hauptwohnsitz ändert oder eine Wahlkarte beantragt.

In einer zweiten App, sie heißt „eAusweise“, werden der digitale Führerschein und in Zukunft auch andere Ausweise wie etwa der Zulassungsschein, der Personalausweis und die E-Card gespeichert. Achtung: Der digitale Führerschein kann nur genutzt werden, wenn man bereits einen Scheckkartenführerschein hat.


Von Handysignatur umsteigen

Wer die Handysignatur bereits nutzt, kann jederzeit – vor oder auch erst nach dem 5. Dezember – auf die ID Austria umsteigen. Dafür ruft man die Website https://www.oesterreich.gv.at/ auf, wählt rechts oben im Menü das Anmeldesymbol und dann die Option „Umsteigen von Handysignatur auf ID Austria“. Anschließend loggt man sich mit der Handysignatur ein und stimmt zu. Nun hat man die „ID Austria mit Basisfunktion“ – sie hat die gleichen Funktionen wie die Handysignatur bisher.

Wer auch die neuen zusätzlichen Funktionen der ID Austria – die „eAusweise“ auf dem Handy und die künftige EU-weite Gültigkeit – haben möchte, benötigt die „ID Austria Vollversion“. Dafür ist das persönliche Erscheinen bei einer Registrierungsstelle nötig.


Neu bei der ID Austria anmelden

Und auch wer die Handysignatur bisher nicht genutzt hat, kann sich jederzeit für die ID Austria anmelden – Voraussetzung ist, dass man mindestens 14 Jahre alt ist. Dafür ist ein Vor-Ort-Besuch einer Registrierungsstelle in dem Bundesland, in dem man gemeldet ist, nötig. In der Regel sind die Bezirkshauptmannschaften, Gemeindeämter, Magistrate, Finanzämter und Landespolizeidirektionen.


Ausweis, Smartphone, Passfoto mitbringen

Achtung: Terminvereinbarung ist nötig. Zu diesem Termin muss man seinen Reisepass oder Personalausweis, sein Smartphone (mit Fingerabdruck- bzw. Gesichtsscanner) und ein aktuelles ausgedrucktes Passfoto mitbringen (nicht älter als sechs Monate).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Registrierungsstelle aktivieren die ID Austria und händigen einem dann einen Zettel mit einem Freischaltcode und einem Widerrufspasswort aus.

Zu Hause muss die Registrierung dann noch auf einem zweiten Gerät (zum Beispiel auf dem Computer) fertiggestellt werden. Dafür müssen der Code auf einer Website eingegeben, Benutzername und Passwort festgelegt sowie die App „Digitales Amt“ installiert und dort wiederum ein TAN eingegeben werden.


Ab 2026 kann ID Austria in allen EU-Ländern genutzt werden

Auch ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können die ID Austria in Österreich bei den Landespolizeidirektionen beantragen (Terminvereinbarung erforderlich).

Spätestens ab 2026 sollen dann alle EU-Staaten die Digitalausweise nach dem gemeinsamen europäischen Standard akzeptieren. Österreicher und Österreicherinnen mit ID Austria können dann in der gesamten EU zum Beispiel ihren Führerschein vorzeigen oder die dortigen Amtswege digital erledigen.


Alle Behördenwege weiter auch persönlich möglich

Alle Amtswege können auch weiterhin persönlich an Ort und Stelle mit Papierdokumenten erledigt werden. Es wird keine Behördenwege geben, die nur online möglich sind.

16.11.2023