Cybermobbing - STOP #HassimNetz

Cybermobbing oder Hass-Postings im Web können jede und jeden treffen. Während Cybermobbing meist von Bekannten, Arbeits- sowie Schulkolleginnen oder -kollegen ausgeht, kommen Hasspostings oft von völlig Fremden. Beide Phänomene verletzten und belasten die betroffenen Menschen schwer. Sie könne in Österreich strafbar sein.

Was ist Cybermobbing?

Cybermobbing ist eine bestimmte Form von Hass im Netz. Darunter versteht man das absichtliche und längere Zeit anhaltende Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen, Belästigen oder Ausgrenzen eines oder einer Gruppe von Menschen über digitale Medien im Internet. Auch das Verbreiten von Gerüchten im Web gehört dazu. Generell werden dafür Kommunikationskanäle wie E-Mail, Chats, Facebook, Instant Messaging wie Snapchat oder WhatsApp, SMS oder ähnliche Nachrichtenübermittlungsdienst genutzt. Menschen, die andere online mobben, tun dies oft (scheinbar) anonym. Dadurch sinkt die Hemmschwelle, weil sie den Betroffenen nicht in die Augen sehen müssen. Über Konsequenzen wird kaum nachgedacht. 

Normalerweise kennen sich aber die gemobbten Personen und die Täterinnen oder Täter einander auch in der "realen" Welt. Cybermobbing geht in der Regel von Personen aus dem eigenen Umfeld aus - Schule, Betrieb, Wohnviertel, Gemeinde oder ethnische Community.

Die Opfer können sich solchen Attacken nur schwer entziehen, weil sie rund um die Uhr stattfinden können. Sie enden nicht nach der Arbeit oder nach der Schule und machen auch an der eigenen Wohnungstür nicht Halt. Auch die Auswirkungen verfolgen die betroffenen Menschen Tag und Nacht, denn das Internet schläft nicht.

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CYBEMOBBING KANN TÖTEN.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Cybermobbing-Opfer Suizid begehen. Sie verzweifeln an der Dauer und Schwere der Angriffe gegen ihre ureigenste Persönlichkeit und sehen keinen Ausweg mehr. Doch es gibt Maßnahmen, mit denen man gegen Cybermobbing vorgehen kann. 

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CYBERMOBBING SPERRT AUS.

Cybermobbing-Angriffe versuchen meist, das Selbstwertgefühl der Opfer zu schädigen. Da Betroffene keine Möglichkeit haben, den Schikanen zu entgehen, ziehen sie sich in der realen Welt zurück und meiden aus Scham ihre Sozialkontakte. Der Rückzug aus den sozialen Netzwerken hingegen ist oft keine gangbare Lösung, da sie für viele aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken sind und dies heutzutage vor allem eines bedeuten würde: noch mehr Einsamkeit. 

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CYBERMOBBING VERLETZT.

Die psychischen Folgen von Cybermobbing reichen von gestörtem Selbstbewusstsein über Angst und Hilflosigkeit bis zu Rückzug und sozialer Isolation. Jugendliche Opfer im schulischen Umfeld verzeichnen häufig einen Leistungsabfall. Konzentration und Motivation leiden. Vielfach treten zusätzlich physische Probleme wie Kopf- und Magen-Darm-Schmerzen auf. Langzeitfolgen von Cybermobbing können unter anderem Schlafstörungen, Angststörungen, Panikattacken und Depressionen sein. Bei Erwachsenen kommt zu den psychischen und körperlichen Belastungen auch oftmals die Sorge um die private und berufliche Zukunft hinzu.


11 Schritte gegen Cybermobbing oder Hass im Netz:

#1 - Nicht alles glauben: ​Besonders extreme oder fragwürdige Aussagen sollten kritisch geprüft werden. Dazu nutzt man am besten verschiedene Medien und Suchmaschinen und vergleicht unterschiedliche Informationen.

#2 - Nicht mit machen: ​Nicht jedes Posting muss tatsächlich geteilt werden, nur weil es wütend oder Angst macht. Sind Aussagen in einem Posting beleidigend oder herabwürdigend, sollte sachlich klar gestellt werden, dass Hasspostings nicht in Ordnung sind.

#3 - Privatsphäre schützen: ​Eine richtige Nutzung der Privatsphäre-Einstellungen auf sozialen Netzwerken verhindert etwa, dass gänzlich Fremde ungefragt Kontakt aufnehmen oder auf nachteiligen Fotos verlinken können.

#4 - Persönliche Daten schützen: ​Die Passwörter für Social Media Accounts sollten sorgfältig ausgewählt und an niemanden verraten werden.

#5 - Die Rechte kennen: Niemand darf ohne Zustimmung Bilder von einem anderen Menschen ins Internet stellen, erst recht nicht, wenn sie peinlich oder demütigend sind. Auch Verspotten und Beleidigen im Netz ist verboten.

#6 - Nicht auf belästigende Nachrichten antworten: ​Eine Reaktion auf die Nachricht ist oftmals genau das, was sich die Absenderin oder der Absender wünscht. Das stachelt die Aggression vielleicht weiter an.

#7 - Unerwünschte Absender blockieren: ​Auf fast allen Websites und sozialen Medien können andere Nutzer blockiert werden. Zudem können Nicknames, Handy-Nummern, oder Mail-Adressen geändert werden, um Belästigungen zu vermeiden.

#8 - Probleme melden: ​Mit der Meldefunktion auf sozialen Netzwerken können die Betreiber der Website über anstößige Nachrichten oder Belästigungen informiert werden.

#9 - Beweise sicherstellen: ​Verletzende oder beleidigende Nachrichten sollten dokumentiert werden, z. B. durch Screenshots. Sie können später das Cybermobbing beweisen.

#10 - Hilfe holen: ​Alleine fühlt mach sich schnell hilflos ausgeliefert. Unterstützung und Solidarität von Vertrauenspersonen (z. B. Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern) hilft, dieses Gefühl zu überwinden. Auch Beratungsstellen können helfen.

#11 - Anzeige erstatten: ​Vorfälle, die strafbar sein könnten, können bei jeder Polizeidienststelle gemeldet werden. 


Was ist Hass im Netz?

Werden im Internet absichtlich Worte, Bilder oder Videos eingesetzt, um andere Menschen bösartig anzugreifen oder abzuwerten, nennt man das "Hassposting" oder "Hate Speech". Dazu zählen auch, wenn zu Hass oder Gewalt gegen bestimmte Menschen oder Menschengruppen aufgerufen wird.

Stars, Politikerinnen und Politiker oder andere Personen öffentlichen Lebens sind besonders häufig betroffen, aber auch Privatpersonen können Opfer von Hasskommentaren über das Internet werden. Eine Aussage, ein Foto kann schon ausreichen, dass ein Shitstorm, eine Lawine an negativer und beleidigender Kritik hereinbricht. Diese kommt meist von völlig fremden Menschen.  Wegen der vermeintlichen Anonymität im Internet posten sie Kommentare, die sie sich in einem persönlichen Gespräch nie trauen würden. 

Über das Internet und die sozialen Kanäle verbreiten sich solche Attacken rasend schnell und erreichen innerhalb kürzester Zeit ein breites Publikum. Besondern in Sozialen Netzwerken, Foren und Kommentarspalten sind oft Hetze, Hass und Diskriminierung zu finden. Es gibt auch immer wieder neue Kanäle, die speziell für Hasspostings oder Cybermobbing etc. missbraucht werden. 

Auch wenn die Beschimpfungen oft unbedarft abgegeben werden: Hass-Postings und Cybermobbing sind kein harmloser Spaß und können strafbar sein.

Cybermobbing und Hass im Netz sind strafbar.


In Österreich gibt es kein eigenes Gesetz gegen Hate Speech, aber es können verschiedene Straftatbestände erfüllt sein:

  • #Verhetzung § 283 (StGB): Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass gegen Personen z. B. aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Weltanschauung, sexueller Orientierung, Hautfarbe, Behinderung oder Geschlecht aufstachelt, macht sich wegen Verhetzung strafbar. 
  • #Üble Nachrede § 111 (StGB): Unterstellung von unwahren, verächtlichen Eigenschaften oder unehrenhaften Handlungen.
  • #Beleidigung § 115 (StGB): Verspottung einer Person vor mindestens zwei weiteren Personen. 
  • #Gefährliche Drohung § 107 (StGB): Bedrohung einer Person mit einer Straftat, z. B. mit Gewaltanwendung. 
  • #Verleumdung § 297 (StGB): Wissentlich falsche Verdächtigung einer Person, eine strafbare Handlung begangen zu haben.
  • #Kreditschädigung § 152 (StGB): Gefährdung des Erwerbs oder des beruflichen Fortkommens einer oder eines anderen durch Behauptung unrichtiger Tatsachen. 

Seit 01.01.2016 gibt es einen eigenen Cybermobbing-Tatbestand im österreichischen Strafgesetzbuch (§ 107c StGB).

Dieser besagt Folgendes:

Wenn jemand einen anderen z. B. über WhatsApp, SMS, Mails oder Anrufe über einen längeren Zeitraum belästigt, kann dies nach einer Anzeige zu einer Freiheitsstrafe (max. 1 Jahr) oder einer Geldstrafe führen. Auch schon eine einmalige Handlung kann eine strafbare Handlung darstellen: z. B. Veröffentlichen eines Nachtfotos oder eines anderen unangenehmen Fotos ohne Zustimmung der Person in einer Facebook-Gruppe, die dann für eine längere Zeit im Netz einsehbar ist. 

Ist man durch Cybermobbing dafür verantwortlich, das sich jemand anderer in seinem Leben unwohl fühlt und sich deswegen versucht das Leben zu nehmen, kann dies zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen. 


Nähere Informationen unter: www.frauenreferat-ooe.at/cybermobbing

Weiterführende Links und Beratungsstellen:

11.02.2020