Baum- und Strauchschnitt entlang öffentlichen Straßen

Oft ragen Äste von Sträuchern und Bäumen von Privatgrundstücken in den Lichtraum von Gemeindestraßen und Güterwegen. Um das nötige Lichtraumprofil zu wahren, sind überragende Teile der Äste zu entfernen.

Die Grundeigentümer werden hiermit aufgefordert

Äste, Sträucher oder Hecken entlang eines Gehsteiges bis zur Grundgrenze auf einer Höhe von 2,50 m und entlang einer Straße 0,75 m vom Bankett entfernt und bis auf eine Höhe von 4,5 m zurückzuschneiden. 

Laut StVO dürfen Äste von Bäumen, Sträuchern, Hecken und dergleichen nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen beziehungsweise die freie Sicht behindern. Durch überhängende Äste kommt es bei der Benützung der Gehsteige und Straßen, z. B. beim Abholen der Mülltonnen, zu Behinderungen und fallweise Beschädigungen der Fahrzeuge. Für Schäden an den Fahrzeugen werden die Grundeigentümer verantwortlich gemacht. 

Beachten Sie beim Rückschnitt, dass Pflanzen zum Licht immer rasch nachwachsen. Denken Sie an unsere Mitarbeiter und die Firmen, die sich bemühen, ihre Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen bzw. zu Ihrer Zufriedenheit durchzuführen. Um einer Mithaftung bei Unfällen und Beschädigungen zu entgehen, sind diese Maßnahmen des Rückschnittes unbedingt einzuhalten bzw. vom Grundeigentümer zu veranlassen. 

Ein gefahrloses Benützen der Straßen, Wege und Gehsteige insbesondere der Zu- oder Ausfahrten sowie bei Kreuzungen hilft jedem. In diesem Sinne bitten wir um Ihre Mithilfe, die Straßen und Gehwege in der Gemeinde sicher zu gestalten.

21.03.2019