Schädlingsbefall durch Buchsbaumzünsler

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Was tun mit befallenen Buchsbäumen?

Befallene Pflanzen dürfen nicht in den Grünschnitt. Werden befallene Pflanzenteile entfernt, ist unbedingt darauf zu achten, dass sich der Schädling nicht weiter verbreitet. Das Material darf keinesfalls in der Grünschnittsammlung (Gemeinde/Altstoffsammelzentrum) oder auf dem eigenen Komposthaufen landen.

Kleine Mengen ...

  • können über die Biotonne entsorgt oder in Feuerkörpern verbrannt werden.

Große Mengen ... 

  • können verbrannt werden (Sicherheitsvorschriften lt. Oö. Schädlingsverbrennungsverordnung - ist zwei Tage vorher bei der Hauptwohnsitzgemeinde anzuzeigen).
  • können auch vor Ort gehäckselt werden (Siedlervereine bieten dafür meist Leihgeräte an).
  • gehäckseltes Material kann im Altstoffsammelzentrum abgegeben werden.

Eine Übernahme der befallenen Buchsbäume in den Altstoffsammelzentren ist nicht möglich, da diese umgehend geshreddert werden müssen, um die weitere Verbreitung des Buchsbaumzünslers zu vermeiden. Ein Shredder steht aber nicht immer auf Abruf bereit. Sondersammlungen werden daher angekündigt.

10.05.2019