Familienförderung - Einrichtung einer Nachmittagsbetreuung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Die Gemeinde Weng errichtet gemeinsam mit der Oö Hilfswerk GmbH eine flexible Nachmittagsbetreuung. Aufgrund der Notwendigkeit und der Nachfrage betroffener Eltern wurde eine Bedarfserhebung für eine Nachmittagsbetreuung vorgenommen. Nach Auswertung der Bedarfserhebungen ist es unumgänglich, für Berufstätige und Alleinerziehende eine Nachmittagsbetreuung einzurichten. Der Beginn bzw. Start der Nachmittagsbetreuung soll ab den Semesterferien des Schuljahres 2015/2016 vorgenommen werden und im 1. Halbjahr als Testperiode laufen. Sollte die Inanspruchnahme der Nachmittagsbetreuung, wie in der Bedarfserhebung erhoben, in Anspruch genommen werden, wird die Nachmittagsbetreuung auch in den Ferienmonaten weitergeführt. Aufgrund der geringen Kinderanzahl muss eine flexible Nachmittagsbetreuung eingerichtet werden, wobei Kindergartenkinder und Volksschulkinder in der selben Gruppe betreut werden. Von Seiten des Landes bzw. des Bundes gibt es für die Durchführung einer flexiblen Nachmittagsbetreuung keine finanziellen Zuschüsse. Der Selbstbehalt für die Betreuungskosten lautet monatlich wie folgt:

1 Tag: 40 €      4 Tage: 90 €
2 Tage: 60 €    5 Tage: 100 €
3 Tage: 80 €

Den Fehlbetrag hat die Gemeinde zur Gänze abzugelten.

Die Betreuung soll von Montag bis Freitag jeweils von Schulende bzw. Kindergartenende bis 17:00 Uhr vorgenommen werden.

Wir hoffen, allen berufstätigen sowie alleinerziehenden Eltern durch die Errichtung der Nachmittagsbetreuung einen großen Dienst zu erweisen, da es um unsere Kinder in der Gemeinde geht.

 

 

 

 

 

29.12.2015