Jugendtaxi

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Neuregelung Jugendtaxi Weng

Lieber Jugendliche!

Die Gemeinde Weng im Innkreis hat sich aufgrund diverser Anregungen von Jugendlichen entschlossen, das Projekt „Jugendtaxi Weng“ heuer neu zu starten.

Jugendliche im Alter von 15 bis 21 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Weng haben, erhalten pro Halbjahr 15 Gutscheine im Wert von jeweils 5,00 €.

Ein Eigenanteil von 25,00 € pro Person ist bar zu entrichten, den verbleibenden Betrag übernimmt die Gemeinde Weng.


Die Jugendtaxigutscheine können ab sofort gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises am Gemeindeamt abgeholt und beim Transportunternehmen Citytaxi eingelöst werden. 



Jugendtaxi-Infoblatt:

Gutscheine:

  • Ausgabe an Personen im Alter von 15 bis 21 Jahren, die in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
  • Wenn der Jugendliche keine Möglichkeit hat die Gutscheine zu den Amtsstunden abzuholen, ist es möglich, dass der Erziehungsberechtigte (Elternteil) diese für ihn abholt.
  • Pro ½ Jahr sind 15 Gutscheine im Wert von jeweils 5,00 Euro erhältlich.
  • Die Gutscheine sind nur an Wochenenden (Freitag – Sonntag) gültig. Ausnahme: Vor einem Feiertag, wenn dieser auf einen Wochentag fällt.
  • Nicht aufgebrauchte Gutscheine müssen nach dem vollendeten 20. Lebensjahr an das Gemeindeamt zurückgegeben werden.
  • Keinesfalls dürfen Gutscheine weggeworfen werden.
  • Die Gutscheine sind ausschließlich beim Vertragsbeförderungsunternehmen Citytaxi gültig.
  • Bei Vertragsauflösung mit dem Unternehmen Citytaxi, sind die Gutscheine gleichzeitig entwertet.
  • Gutscheine können nicht in bar abgelöst werden.

Richtlinien:

  • Während der Fahrt ist es untersagt Alkohol zu trinken oder zu rauchen.
  • Falls der Taxilenker Alkohol ausgibt oder alkoholisiert fährt, ist dies unverzüglich am Gemeindeamt zu melden.
  • Wenn der Taxilenker sein Fahrzeug über die zulässige Personenzahl überfüllt, ist dies ebenfalls dem Gemeindeamt zu melden.
  • Wenn vereinbarte Termine vom Taxiunternehmen nicht eingehalten werden, ersuchen wir dich, dies bei der Gemeinde zu melden.
  • Jeder Fahrgast ist verpflichtet höfliche Umgangsformen gegenüber dem Taxilenker einzuhalten.
  • Wenn Schäden am Taxi durch den Jugendlichen entstehen, haftet dieser dafür.


Die Richtlinien der Gemeinde Weng für Taxigutscheine sind verbindlich und der Nutzer ist verpflichtet mit seiner Unterschrift diese auch einzuhalten.



Gute Fahrt wünscht die Gemeinde Weng im Innkreis!