Anmietung des Lengauersaales ab sofort nurmehr im Gemeindeamt möglich!

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Terminplanung 

An folgende Bestimmungen haben sich alle Benützer des Lengauersaales zu halten!

  • Die Gemeinde Weng im Innkreis ist Mieter des Lengauersaales und daher alleine für die Terminplanung zuständig! Alle Termine - welche von den Benützern des Lengauersaales festgelegt werden - müssen vorher mit der Gemeinde abgesprochen werden. Ein bereits vergebener Termin steht nicht mehr für die Benützung einer anderen Veranstaltung zur Verfügung, denn: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."
  • Bereits vergebene Termine für die Benützung des Lengauersaales sind auf der Homepage der Gemeinde Weng unter "Dorfleben -> Veranstaltungen -> Veranstaltungssaal Lengauer -> Terminkalender" eingetragen und können jederzeit eingesehen werden.
  • Reservierungen von bereits traditionellen Veranstaltungen (z. B. jährlich wiederkehrende Vereinsveranstaltungen) können für mehrere Jahre im Voraus durchgeführt werden. Eine Reservierung ist unbedingt vorzunehmen - der Eintrag erfolgt nicht automatisch!
  • Sollten Veranstaltungsvereinbarungen (Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Tagungen, ...) mit dem Pächter des Gasthauses Lengauer vorgenommen werden, ist im Vorfeld abzuklären (Terminkalender Homepage), ob der Saal am gewünschten Termin für die Benützung frei ist. Anschließend ist der Termin umgehend der Gemeinde bekannt zu geben.

10.12.2019