EU-Wahl 2019

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Wahltag:      Sonntag, 26.05.2019
Wahlzeit:
     07:00 - 12:00 Uhr
Wahllokal:  
Mehrzweckgebäude Weng; Vortragsraum

Zur Teilnahme an der Europawahl sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.
  • am Wahltag (26.05.2019) das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind (gerichtliche Verurteilung) 
  • am Stichtag (12.03.2019) einen aktiven Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde hatten.
  • Auslandsösterreicher sind und einen gültigen Evidenzantrag gestellt haben
  • Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind und am Stichtag einen gültigen Antrag in die EU-Wählerevidenz gestellt haben. 
  • Nähere Informationen erhalten Sie spätestens Mitte Mai in Ihrer Amtlichen Wahlinformation für die EU-Wahl 2019, welche am Wahltag sowie bei der Beantragung einer Wahlkarte mitgebracht werden muss.

Wahlservice zur Europawahl 2019

Anfang Mai wird die "Amtliche Wahlinformation - Europawahl 2019" in den einzelnen Haushalten eintreffen. Achten Sie daher bei all der Papierflut - die anlässlich der Wahl bundesweit verschickt wird - besonders auf diese Mitteilung (sh. Abbildung).

EUW-Selfmailer V

Zur Info: Die Wählerinformationen können in den einzelnen Haushalten unterschiedlich einlangen!

Die Amtliche Wahlinformation ist mir Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst (für das Wählerverzeichnis).

Bitte bringen Sie zur Wahl am 26.05.2019 den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.  

Briefwahl

Wenn am Wahltag das Wahllokal der Hauptwohnsitzgemeinde nicht aufgesucht werden kann, ist es möglich, mittels Wahlkarte im Wege der Briefwahl zu wählen. Diese Wahlkarte wird von Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde ausgestellt.

Wie und bis wann kann eine Wahlkarte beantragt werden?

Schriftlich per E-Mail, Telefax oder über wahlkartenantrag.at

  • bis 22.05.2019
  • bis 24.05.2019, 12:00 Uhr, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder vom Antragsteller bevollmächtigte Person möglich ist. 

Mündlich (NICHT telefonisch!)

  • bis Freitag, 24.05.2019, 12:00 Uhr

Was wird bei der Antragstellung benötigt?

Mündliche Antragstellung:
Amtlicher Lichtbildausweis und eigenhändig unterschriebene Wählerinformation. 

Schriftliche Antragstellung: (Telefax, Mail)
Angabe der Passnummer, Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde. 

Beachten Sie bitte, dass jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte einen Begründung (z. B. Ortsabwesenheit, Bettlägerigkeit, ...) enthalten muss.  

Was finden Sie in der Wahlkarte?

  1. amtlicher Stimmzettel
  2. ein beige-farbenes, gummiertes und unbedrucktes Kuvert 

Weiters wird übergeben:

  1. Informationsblatt Stimmabgabe Wahlkarte
  2. Liste der Bewerberinnen und Bewerber

Wie funktioniert die Briefwahl?

  1. Nehmen Sie den Stimmzettel und das selbstklebende Wahlkuvert (beige) aus der Wahlkarte.
  2. Füllen Sie den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus. 
  3. Legen Sie den ausgefüllten Stimmzettel in das selbstklebende Wahlkuvert (beige).
  4. Kleben Sie das Wahlkuvert zu und geben Sie dieses in die Wahlkarte zurück. 
  5. Unterschreiben Sie nun auf dem für die Unterschrift vorhandenen Feld (auf der Außenseite der Wahlkarte - grau schattiert).
  6. Werfen Sie die Wahlkarte in den nächst gelegenen Postkasten.

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21.03.2019