Versicherungsnachweis notwendig bei Hundeanmeldung

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Alle Gemeindebürger, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, haben dies beim Gemeindeamt, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben, binnen drei Tagen anzumelden. Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss der der Nachweis über eine Deckung bei der Haftpflichtversicherung vorliegen, da sonst keine Hundeanmeldung erfolgen kann. Der Sachkundenachweis sollte bei der Anmeldung bereits vorliegen oder muss zum ehestmöglichen Zeitpunkt nachgereicht werden. Jeder Hund muss so gehalten und geführt werden, dass keine übermäßige Belästigung von Mensch und Tier erfolgen kann. Unter Belästigung wird auch unter anderem das "freie Herumlaufenlassen" des Hundes und die Nichtbeseitigung von Hundekot angesehen. 

Aufgrund der "Gemeindefinanzierung NEU" beträgt die Hundesteuer seit 01.01.2018 € 40,00 pro Jahr und Hund

27.03.2018