Notstromaggregat - Kauf wird kurzzeitig gefördert

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Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses für den Ankauf von Notstromaggregaten durch landwirtschaftliche Betriebe als De-minimis Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 

  1. Förderungsziel: Mit der Gewährung eines Zuschusses aus Landemitteln für den Ankauf von Notstromaggregaten durch landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich sollen Schäden bei Stromausfällen in der Produktion vermieden sowie das Tierwohl und die Biosicherheit sichergestellt werden.  
  2. Förderungsempfänger: Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe in Oberösterreich. Art und Ausmaß der Förderung: Der Zuschuss beträgt 20 % der Nettokosten, maximal 1.500,00 Euro. Beträge unter 300,00 Euro werden nicht ausbezahlt.
  3. Förderungsvoraussetzungen: Die Art und der Umfang der landwirtschaftlichen Produktionen bzw. des Ausmaßes der Tierhaltung auf den landwirtschaftlichen Betrieben der Förderungsempfänger müssen den Ankauf eines Notstromaggregates rechtfertigen. Es kann nur der Ankauf von neuen Notstromaggregaten gefördert werden. 
  4. Förderabwicklung: Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt durch das Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft. Gemeinsam mit dem Antrag sind als Verwendungsnachweis die Rechnung und der Zahlungsnachweis (in Kopie) vorzulegen. Der Zuschuss wird in Form einer agrarischen De-minimis Beihilfe ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt gemeinsam nach dem Vorliegen und der Bearbeitung aller Anträge.
  5. Geltungsdauer: Die Förderungsmaßnahme ist auf das Jahr 2017 begrenzt. Es können daher nur Notstromaggregate gefördert werden die zwischen dem 01.01.2017 und 31.12.2017 angekauft und bezahlt wurden.
  6. Antrag: Kann dir im Büro des Maschinenring Braunau ausgedruckt oder per Mail zugesandt werden.

28.08.2017