Da es immer wieder zu Fragen bzw. Unklarheiten hinsichtlich
von Bauvorhaben kommt, möchten wir euch dahingehend einige Fakten bzw. Tipps
geben um gesetzeskonform zu handeln:
Welche Arten von
Bauvorhaben gibt es?
Bauanzeige gem. § 25
Oö BauO: Garten- u. Gerätehütten bis 15 m² bebauter Fläche; Abbruch von
Gebäuden, Schwimmteiche, Pools und Gartenzäune (unter gewissen
Voraussetzungen), Schutzdächer etc.. Im Bauanzeigeverfahren haben angrenzende Nachbarn keine
Parteistellung.
Baubewilligung gem. §
24 Oö BauO: Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden, Änderung des
Verwendungszweckes von Gebäuden, wenn schädliche Umwelteinwirkungen entstehen,
u.a.. Im Baubewilligungsverfahren haben Nachbarn eine
Parteistellung und werden zum Verfahren hinzugezogen.
Bewilligungs- u.
anzeigefreie Bauvorhaben gem. § 26 Oö BauO: Einbau von Sanitärräumen u.
sonstiger Innenausbau, Baustelleneinrichtungen, Spielhäuschen für Kinder etc.. Hierfür ist keine Genehmigung seitens der Gemeinde
vorgesehen bzw. erforderlich.
Weitere wichtige
Punkte, die noch zu beachten sind:
·
Gibt es eine Bauplatzbewilligung für mein
Grundstück?
·
Entspricht mein Bauvorhaben der Widmung meines
Grundstückes?
·
Zu berücksichtigen ist auch, dass ein Bauwerk,
dass ohne behördliche Genehmigung errichtet wurde, als Schwarzbau gilt und
unter Umständen abgerissen werden muss.
Ablauf eines Bauvorhabens in der Gemeinde Weng im Innkreis:
Abklärung Verfahren
Wer sich nicht sicher ist, welches Bauverfahren für sein
Bauvorhaben angewendet werden muss, sollte noch in der Planungsphase beim Gemeindeamt
nachfragen ob das Vorhaben nur Anzeigepflichtig oder Bewilligungspflichtig ist.
Die Gemeinde ist bemüht, trotz der sehr komplexen Gesetzeslage, so schnell wie
möglich Auskunft zu geben.
Kostenlose Beratung
Einmal im Monat ist der Bausachverständige des
Bezirksbauamtes Ried vor Ort und bietet eine Beratung bzw. Vorprüfung von
Plänen. Hierbei sollten jedoch die Pläne bereits sehr konkret ausgearbeitet
sein. Wir möchten Euch ans Herz legen, diesen kostenlosen Service zu nutzen.
Termine sind beim Gemeindeamt zu erfragen.
Abwicklung Verfahren
Sobald alle erforderlichen Einreichunterlagen beim
Gemeindeamt vorliegen, kann bei einem Termin mit dem Bausachverständigen des
Bezirksbauamtes das Bauvorhaben abgewickelt werden.
Wie ihr seht, ist ein Bauvorhaben eine komplexe
Angelegenheit, die auch seitens der Behörde eine entsprechende Vorlaufzeit
benötigt. Die Gemeinde ist jedoch bemüht, jedes Bauvorhaben so schnell wie
möglich gesetzeskonform abzuwickeln.
Ein gesetzeskonformer Ablauf ist nicht nur für jeden
Bauherrn enorm wichtig, sondern auch für die Gemeinde! Es wurden nämlich allen
Amtsleitern bei der letzten Amtsleitertagung vom Direktor des Gemeindebundes
mitgeteilt, dass von Seiten des Amtes der Oö Landesregierung eine Abteilung für
Bauüberprüfungen beauftragt wurden. Derzeit werden sogenannte
„Abgangsgemeinden“ überprüft ob alle Bauvorhaben ordnungsgemäß durchgeführt und
die jeweiligen anfallenden Aufschließungskosten etc. in voller Höhe eingehoben
wurden. Zwar ist die Gemeinde Weng derzeit keine „Abgangsgemeinde“ jedoch gilt
eine solche Überprüfung in Zukunft als sehr wahrscheinlich.