Aktuelles aus dem Bauamt

29.06.2017 10:39

Da es immer wieder zu Fragen bzw. Unklarheiten hinsichtlich von Bauvorhaben kommt, möchten wir euch dahingehend einige Fakten bzw. Tipps geben um gesetzeskonform zu handeln:

Welche Arten von Bauvorhaben gibt es?

Bauanzeige gem. § 25 Oö BauO: Garten- u. Gerätehütten bis 15 m² bebauter Fläche; Abbruch von Gebäuden, Schwimmteiche, Pools und Gartenzäune (unter gewissen Voraussetzungen), Schutzdächer etc.. Im Bauanzeigeverfahren haben angrenzende Nachbarn keine Parteistellung.

Baubewilligung gem. § 24 Oö BauO: Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden, Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden, wenn schädliche Umwelteinwirkungen entstehen, u.a.. Im Baubewilligungsverfahren haben Nachbarn eine Parteistellung und werden zum Verfahren hinzugezogen.

Bewilligungs- u. anzeigefreie Bauvorhaben gem. § 26 Oö BauO: Einbau von Sanitärräumen u. sonstiger Innenausbau, Baustelleneinrichtungen, Spielhäuschen für Kinder etc.. Hierfür ist keine Genehmigung seitens der Gemeinde vorgesehen bzw. erforderlich.

Weitere wichtige Punkte, die noch zu beachten sind:

·        Gibt es eine Bauplatzbewilligung für mein Grundstück?

·        Entspricht mein Bauvorhaben der Widmung meines Grundstückes?

·        Zu berücksichtigen ist auch, dass ein Bauwerk, dass ohne behördliche Genehmigung errichtet wurde, als Schwarzbau gilt und unter Umständen abgerissen werden muss.

Ablauf eines Bauvorhabens in der Gemeinde Weng im Innkreis:

Abklärung Verfahren

Wer sich nicht sicher ist, welches Bauverfahren für sein Bauvorhaben angewendet werden muss, sollte noch in der Planungsphase beim Gemeindeamt nachfragen ob das Vorhaben nur Anzeigepflichtig oder Bewilligungspflichtig ist. Die Gemeinde ist bemüht, trotz der sehr komplexen Gesetzeslage, so schnell wie möglich Auskunft zu geben.

Kostenlose Beratung

Einmal im Monat ist der Bausachverständige des Bezirksbauamtes Ried vor Ort und bietet eine Beratung bzw. Vorprüfung von Plänen. Hierbei sollten jedoch die Pläne bereits sehr konkret ausgearbeitet sein. Wir möchten Euch ans Herz legen, diesen kostenlosen Service zu nutzen. Termine sind beim Gemeindeamt zu erfragen.

Abwicklung Verfahren

Sobald alle erforderlichen Einreichunterlagen beim Gemeindeamt vorliegen, kann bei einem Termin mit dem Bausachverständigen des Bezirksbauamtes das Bauvorhaben abgewickelt werden. 

Wie ihr seht, ist ein Bauvorhaben eine komplexe Angelegenheit, die auch seitens der Behörde eine entsprechende Vorlaufzeit benötigt. Die Gemeinde ist jedoch bemüht, jedes Bauvorhaben so schnell wie möglich gesetzeskonform abzuwickeln.

Ein gesetzeskonformer Ablauf ist nicht nur für jeden Bauherrn enorm wichtig, sondern auch für die Gemeinde! Es wurden nämlich allen Amtsleitern bei der letzten Amtsleitertagung vom Direktor des Gemeindebundes mitgeteilt, dass von Seiten des Amtes der Oö Landesregierung eine Abteilung für Bauüberprüfungen beauftragt wurden. Derzeit werden sogenannte „Abgangsgemeinden“ überprüft ob alle Bauvorhaben ordnungsgemäß durchgeführt und die jeweiligen anfallenden Aufschließungskosten etc. in voller Höhe eingehoben wurden. Zwar ist die Gemeinde Weng derzeit keine „Abgangsgemeinde“ jedoch gilt eine solche Überprüfung in Zukunft als sehr wahrscheinlich.

 

 

 

 

 

29.06.2017