Weng im Innkreis
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Es ist auf jeden Fall ratsam, sich bei sämtlichen Firmen zu erkundigen, ob Nachlässe gewährt werden, wenn man Betroffener des Hochwassers ist! Evtl. geforderte Bestätigungen können jederzeit am Gemeindeamt abgeholt werden.
Bitte Fristen beachten!
30.06.2016