Weng im Innkreis
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Eintragungen von Kindern im Reisepass der Eltern sind ab Juni 2012 nicht mehr gültig – jedes Kind benötigt dann einen eigenen Reisepass für Auslandsreisen.
Im Juni 2012 verlieren alle noch bestehenden Kindermiteintragungen ihre Gültigkeit. Bereits jetzt sollten die Eltern daran denken, dass für die Urlaubsreise 2012 ihre Kinder eigene Reisepässe brauchen. Wer rechtzeitig und nicht erst kurz vor Urlaubsantritt beantragt, vermeidet so längere Wartezeiten bei den Passbehörden. Außenminister Dr. Michael Spindelegger erklärt dazu: "Mit dem Ende der Kindermiteintragung wird auch eine wichtige Maßnahme der EU im Kampf gegen den grenzüberschreitenden Kinderhandel realisiert. Das Prinzip 'ein Kind – ein Pass' dient also auch dem Schutz unserer Kinder." Ab 15. Juni 2012: Kinderreisepass mit Chip Bereits seit dem 15. Juni 2009 gibt es keine neue Miteintragung von Kindern und jeder – also auch jedes Kind – bekommt einen eigenen Reisepass mit Chip (Gebühr für den Kinderreisepass mit Chip: 30 Euro). Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben noch bis 14. Juni 2012 gültig. Nach diesem Datum werden diese automatisch ungültig. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind bei einer Auslandsreise einen eigenen Reisepass. Die Gültigkeit des elterlichen Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon aber unberührt: Der Reisepass der Eltern gilt bis zum darin gedruckten Ablaufdatum. Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen:
Verschiedene Einreisebestimmungen Innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums sind prinzipiell Reisedokumente – also entweder ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis – mitzuführen. Ein Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise über die jeweiligen Einreisebestimmungen zu informieren und die Gültigkeitsdauer des Reisepasses zu überprüfen. Insbesondere außerhalb des Schengen-Raums können die Einreisebestimmungen sehr unterschiedlich sein. So verlangen einige Staaten, dass der Reisepass mindestens sechs Monate über die Wiederausreise hinaus gültig sein muss. "Ein-Tages-Expresspass" Seit dem 15. März 2010 gibt es den "Ein-Tages-Expresspass". Dabei handelt es sich um einen regulär gültigen Reisepass, welcher an jede Wunschadresse in ganz Österreich bis zum nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) zugestellt wird. Dieser Reisepass kann bei den Bezirkshauptmannschaften
22.02.2012