Weng im Innkreis
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Von Donnerstag, 3. November 2011 bis einschließlich Donnerstag, 10. November 2011 findet das Volksbegehren "Bildungsinitiative" statt.
Während diesem Eintragungsraum können die Stimmberechtigten in den Text des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären.
Eintragungsberechtigt sind alle Frauen und Männer, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, mit Ablauf des letzten Tages des Eintragungszeitraumes (10. November 2011) das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Stimmberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht in dieser Gemeinde haben, benötigen zur Ausübung des Stimmrechts eine Stimmkarte.
Eintragungszeiten: Link Kundmachung
Text des Volksbegehrens
01.10.2011