Mit 1.7.2011 trat eine Valorisierung der Bundesgebühren gem. § 14 Gebührengesetz 1957 (BGBl. 191/2011) in Kraft. Dadurch ergeben sich folgende neue Gebühren. (Die Gebührenerhöhung trifft nur die Bundesgebühren, die Landesverwaltungsabgaben wurden nicht verändert):
Staatsbürgerschaftsnachweis: € 40,60 statt 38,40
Reisepass (Erw.): € 75,90 statt 69,90
Personalausweis: € 61,50 statt 56,40
Geburtsurkunde, Sterbeurkunde oder
Heiratsurkunde: € 09,30 statt 08,70
Nur bei der Bezirkshauptmannschaft zu beantragen:
Führerschein € 49,50 statt 45,60
bei Erstausstellung: € 60,50