Heizkostenzuschuss-Aktion 2008/09

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Die Landesregierung hat den neuen Heizkostenzuschuss für den Herbst/Winter 2008/09 beschlossen.
Angesichts der Preisentwicklungen wurde der oö. Heizkostenzuschuss auf € 350,- angehoben.

Die Richtsätze für den Bezug des oö. Heizkostenzuschusses betragen:
Alleinstehende: € 772,40
Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 1.158,80

Die weiteren Bestimmungen für den Bezug wie jene, dass der Zuschuss für alle Energieformen gilt oder dass die Antragssteller/innen selbst für die Heizkosten aufkommen müssen, gelten unverändert. Auch die so genannte Einschleifregelung, der zufolge nach Personen, deren Einkommen bis zu € 50,- über dem ausschlaggebenden Ausgleichujlagenrichtsatz liegt, Anspruch auf den halbierten Zuschuss, also € 175,- haben, bleibt bestehen.

In der Antragsfrist von 1. Dezember 2008 bis 15. April 2009 kann der Zuschuss am Gemeindeamt beantragt werden, wobei die Einkommensverhältnisse des Jahres 2008 heranzuziehen sind.

Neu in diesem Jahr ist der Heizkostenzuschuss des Bundes für Bezieher/innen einer Ausgleichszulage in Höhe von € 210,-, der automatisch angewiesen wird. Auf Antrag wird diesen Personen die Differenz - also € 140,- auf den höheren oö. Heizkostenzuschuss gewährt.

05.11.2008