Weng im Innkreis
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Mit 1. September 2008 ist das Oö. Chancengleichheitsgesetz, LGBl. 41/2008 in Kraft getreten, gleichzeitig wurde das Oö. Behindertengesetz außer Kraft gesetzt.
Dies bedeutet eine wesentliche Änderung:
Für die Antragsstellung sind ausnahmslos die neuen Formulare zu verwenden.
Antragsformulare finden Sie hier Link
22.10.2008