Drohnenbesitzer – auch von gängigen Drohnen, welche
in jedem Elektro- bzw. Spielzeuggeschäft zu kaufen sind – sind laut
Luftfahrtbehörde bewilligungspflichtig. Diese umfasst im groben den Flug in
unbebauten und unbesiedelten Gebieten. Das Fliegen über besiedeltem Gebiet
sowie über Häusern, Kirchen, Volksfesten oder Sportveranstaltungen ist nicht
erlaubt.
Die meisten Drohnenbesitzer wissen nicht über diese
Tatsachen Bescheid, und laufen so Gefahr, in den vom Gesetzgeber verfügten
Strafnahmen von bis zu 22.000,00 Euro zu fallen.
Es gibt ein hohes Gefahrenpotential, man denke an
Personenschäden durch abstürzende Drohnen, Irrläufer, welche an einer
Bundesstraße oder Autobahn einen Unfall verursachen können.
Hier noch die wichtigsten Punkte:
- Mindestalter: 16 Jahre
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung laut LfG
- Max. Flughöhe: 150 m Flug nur über unbebauten und/oder unbesiedeltem
Gebiet
- Bewilligungskosten: ca. € 300,00
- Nachweis einer Versicherungsbestätigung laut LfG