Wichtige Information für Drohnenbesitzer

16.01.2017 13:29

Drohnenbesitzer – auch von gängigen Drohnen, welche in jedem Elektro- bzw. Spielzeuggeschäft zu kaufen sind – sind laut Luftfahrtbehörde bewilligungspflichtig. Diese umfasst im groben den Flug in unbebauten und unbesiedelten Gebieten. Das Fliegen über besiedeltem Gebiet sowie über Häusern, Kirchen, Volksfesten oder Sportveranstaltungen ist nicht erlaubt.

Die meisten Drohnenbesitzer wissen nicht über diese Tatsachen Bescheid, und laufen so Gefahr, in den vom Gesetzgeber verfügten Strafnahmen von bis zu 22.000,00 Euro zu fallen.

Es gibt ein hohes Gefahrenpotential, man denke an Personenschäden durch abstürzende Drohnen, Irrläufer, welche an einer Bundesstraße oder Autobahn einen Unfall verursachen können.

 

Hier noch die wichtigsten Punkte:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung laut LfG 
  • Max. Flughöhe: 150 m Flug nur über unbebauten und/oder unbesiedeltem Gebiet
  • Bewilligungskosten: ca. € 300,00
  • Nachweis einer Versicherungsbestätigung laut LfG

 

16.01.2017