Was sich ab 1.2.2014 für Bankkunden ändert...

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Was sich ab 1.2.2014 für Bankkunden ändert...

IBAN wird Pflicht für alle

Die bisher gewohnten, von Land zu Land verschiedenen Kontonummern werden bald Geschichte sein. Mit 1. Februar 2014 müssen europäische Banken ihren bargeldlosen Zahlungsverkehr nach den Regeln der Single European Payments Area (SEPA) vereinheitlichen. Aufseiten der Banken ist die technische Umrüstung vollzogen, in einem letzten Schritt werden dann auch die Kontonummern der Kunden umgestellt.

Hintergrund der Umstellung ist die Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrsraums. Bereits seit 2008 wird in einem Mammutprojekt der Finanzverkehr von insgesamt 32 europäischen Ländern (27 Mitglieder der Europäischen Union plus die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island und Monaco) harmonisiert. Der bisherige Fleckerlteppich an nationalen Zahlungssystemen wird von den über 4.400 europäischen Banken durch den neuen gemeinsamen SEPA-Standard ersetzt.

Ziel der SEPA-Einführung war es, sämtliche Bankgeschäfte im Euro-Raum mit einem einzigen Konto bei einer beliebigen Bank in der EU durchführen zu können. Das wurde mit der wesentlich längeren, internationalen Kontonummer (International Bank Account Number, IBAN) und dem BIC (Business Identifier Code) möglich. Auch die Verkürzung der Bearbeitungsdauer von Überweisungen EU-weit auf einen Werktag wurde bereits umgesetzt. Schon jetzt können Kunden IBAN und BIC bei Überweisungen nutzen, sie müssen es aber nicht. Nur ein geringer Teil der Geldtransfers erfolgt derzeit unter Angabe der neuen Kennzahlen. Spätestens mit Februar 2014 werden dann alle europäischen Bankkunden mit der IBAN konfrontiert.

Neue Kontonummer mit 20 Stellen

Je nach Land kann die International Bank Account Number (IBAN) maximal 34 Stellen aufweisen. Eine österreichische IBAN besteht aus 20 Stellen und ist damit vergleichsweise kurz – sie ist auf der Rückseite der Bankomatkarte, auf dem Kontoauszug bzw. im Onlinebanking bei den Kontodaten zu finden.

Neu an der IBAN sind die vorderen vier Stellen. Die ersten beiden Stellen sind mit Buchstaben besetzt und geben an, in welchem Land das Konto geführt wird. Die Länderkennung für österreichische Konten ist immer AT. Darauf folgt eine zweistellige Prüfziffer, die Fehlüberweisungen vermeiden soll. Sie kann vom Kunden nicht aus der alten Kontonummer abgeleitet werden, sondern wird mit einer komplexen Formel aus Bankleitzahl und Kontonummer errechnet. Dann kommt die fünfstellige bisherige Bankleitzahl, gefolgt von der elfstelligen bisherigen Kontonummer (inklusive Nullen).

BIC nur bei Auslandsüberweisungen

Die Angabe einer Bankleitzahl ist bei Eingabe der IBAN im Zahlungsverkehr innerhalb Österreichs nicht mehr nötig. Bei Auslandsüberweisungen braucht man anfangs noch den BIC (Business Identifier Code, oder auch SWIFT-Code). Dieser entspricht der bisherigen Bankleitzahl und ist die weltweit eindeutige Kurzbezeichnung einer Bankfiliale.

Derzeit gelten der alte Erlagschein und die neue SEPA-Zahlungsanweisung noch nebeneinander. Ab Februar 2014 darf nur noch das SEPA-Formular verwendet werden. Bestehende Daueraufträge und Einzugsermächtigungen bleiben dabei gültig. Miete, Versicherung und Zeitungsabonnement müssen von den Kunden nicht händisch erneuert bzw. geändert werden, sondern werden von den Banken automatisch und kostenfrei auf das neue SEPA-System umgestellt.

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Ausfüllhilfe für die Zahlungsanweisung

 

12.08.2013