Weng im Innkreis
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Familienreferent Franz Hiesl erhöht die Schulbeginn- und Schulveranstaltungshilfe Schulbeginnhilfe des Landes Oberösterreich Mit 100 Euro statt bisher 80 Euro Schulbeginnhilfe werden Familien, deren Kinder erstmalig in die Pflichtschule eintreten, finanziell unterstützt. Aufgrund der sehr teuren Erstausstattung von Taferlklasslern wird auf diese Weise jenen Familien geholfen, die diese Unterstützung am dringendsten benötigen, erklärt LHStv. Franz Hiesl. Schulveranstaltungshilfe des Landes Oberösterreich „Mehrkindfamilien" stoßen an ihre finanziellen Grenzen, wenn gleich zwei Schulveranstaltungen in einem Schuljahr zusammenfallen", erläutert LHStv. Franz Hiesl die Beweggründe, warum das Land OÖ. diese Familienunterstützung eingeführt hat. Ansuchen können alle Familien, bei denen zumindest zwei Kinder in einem Schuljahr an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen (zusammengefasst mindestens 8 Schulveranstaltungstage). Anträge liegen in den Schulen und im Gemeindeamt auf und zum Downloaden zu finden unter: www.familienkarte.at/Familienservice/Förderungen). Für beide Förderungen wurde der Sockelbetrag zur Berechnung der Einkommensobergrenze sprübar von 700 auf 800 Euro angehoben. Für eine Familie mit 2 Kindern bedeutet dies eine Anhebung um 280 Euro auf ein jährliches Nettoeinkommen von max. 26.880 Euro.
Schulbeginnhilfe des Landes Oberösterreich
Mit 100 Euro statt bisher 80 Euro Schulbeginnhilfe werden Familien, deren Kinder erstmalig in die Pflichtschule eintreten, finanziell unterstützt. Aufgrund der sehr teuren Erstausstattung von Taferlklasslern wird auf diese Weise jenen Familien geholfen, die diese Unterstützung am dringendsten benötigen, erklärt LHStv. Franz Hiesl.
Schulveranstaltungshilfe des Landes Oberösterreich
„Mehrkindfamilien" stoßen an ihre finanziellen Grenzen, wenn gleich zwei Schulveranstaltungen in einem Schuljahr zusammenfallen", erläutert LHStv. Franz Hiesl die Beweggründe, warum das Land OÖ. diese Familienunterstützung eingeführt hat. Ansuchen können alle Familien, bei denen zumindest zwei Kinder in einem Schuljahr an mehrtägigen Schulveranstaltungen teilnehmen (zusammengefasst mindestens 8 Schulveranstaltungstage). Anträge liegen in den Schulen und im Gemeindeamt auf und zum Downloaden zu finden unter: www.familienkarte.at/Familienservice/Förderungen).
Für beide Förderungen wurde der Sockelbetrag zur Berechnung der Einkommensobergrenze sprübar von 700 auf 800 Euro angehoben. Für eine Familie mit 2 Kindern bedeutet dies eine Anhebung um 280 Euro auf ein jährliches Nettoeinkommen von max. 26.880 Euro.
05.09.2011