Weng im Innkreis
Ortszentrum > Bürgerservice > News
Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Erhöhung der Bundesgebühren ab 1.7.2011 Mit 1.7.2011 trat eine Valorisierung der Bundesgebühren gem. § 14 Gebührengesetz 1957 (BGBl. 191/2011) in Kraft. Dadurch ergeben sich folgende neue Gebühren. (Die Gebührenerhöhung trifft nur die Bundesgebühren, die Landesverwaltungsabgaben wurden nicht verändert): Die neuen Tarife im Überblick: Staatsbürgerschaftsnachweis: € 40,60 statt 38,40Reisepass (Erw.): € 75,90 statt 69,90Personalausweis: € 61,50 statt 56,40Geburtsurkunde, Sterbeurkunde oder Heiratsurkunde: € 09,30 statt 08,70 Nur bei der Bezirkshauptmannschaft zu beantragen: Führerschein € 49,50 statt 45,60bei Erstausstellung: € 60,50
Mit 1.7.2011 trat eine Valorisierung der Bundesgebühren gem. § 14 Gebührengesetz 1957 (BGBl. 191/2011) in Kraft. Dadurch ergeben sich folgende neue Gebühren. (Die Gebührenerhöhung trifft nur die Bundesgebühren, die Landesverwaltungsabgaben wurden nicht verändert):
Die neuen Tarife im Überblick:
Staatsbürgerschaftsnachweis: € 40,60 statt 38,40Reisepass (Erw.): € 75,90 statt 69,90Personalausweis: € 61,50 statt 56,40Geburtsurkunde, Sterbeurkunde oder Heiratsurkunde: € 09,30 statt 08,70
Nur bei der Bezirkshauptmannschaft zu beantragen:
Führerschein € 49,50 statt 45,60bei Erstausstellung: € 60,50
07.07.2011