Erhöhung er Bundesgebühren ab 1.7.2011

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Erhöhung der Bundesgebühren ab 1.7.2011

Mit 1.7.2011 trat eine Valorisierung der Bundesgebühren gem. § 14 Gebührengesetz 1957 (BGBl. 191/2011) in Kraft. Dadurch ergeben sich folgende neue Gebühren. (Die Gebührenerhöhung trifft nur die Bundesgebühren, die Landesverwaltungsabgaben wurden nicht verändert):

Die neuen Tarife im Überblick:

Staatsbürgerschaftsnachweis:          € 40,60 statt 38,40
Reisepass (Erw.):                               € 75,90 statt 69,90
Personalausweis:                               € 61,50 statt 56,40
Geburtsurkunde, Sterbeurkunde oder
Heiratsurkunde:                                 € 09,30 statt 08,70

Nur bei der Bezirkshauptmannschaft zu beantragen:

Führerschein                                      € 49,50 statt 45,60
bei Erstausstellung:                          € 60,50

07.07.2011