Weng im Innkreis
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Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2009 für die Heizperiode 2009/10 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.
Für die Beheizung einer Wohnung - gleichgültig mit welchem Energieträger - wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt 220 Euro bei Unterschreiten der Einkommensgrenze und 110 Euro bei Überschreiten der Einkommensgrenze um bis zu maximal 50 Euro.
Einkommensgrenze:Das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/in der Wohnung lebenden Personen darf bestimmte Richtsätze nicht übersteigen:Alleinstehende: 783,99 EuroEhepaar/Lebensgemeinschaft: 1.175,45 Euroje Kind: 111,23 Euro
Weitere Richtlinien und Voraussetzungen Antragsformular
Das Antragsformular kann (mit Einkommensnachweisen) am Gemeindeamt Weng eingereicht werden! (Frist: 30.4.2010)
23.12.2009