Volksbegehren: „RAUS AUS EURATOM“

28.02.2011 00:00

Volksbegehren: „RAUS AUS EURATOM“

Das Volksbegehren "Raus aus EURATOM" kann diese Woche bis einschließlich Montag, 7.3.2011 unterzeichnet werden.

Eintragungsort: Gemeindeamt Weng

 

Eintragungszeiten:

Montag,           28. Februar 2011         08.00-20.00 Uhr

Dienstag,         01. März 2011              08.00-20.00 Uhr

Mittwoch,         02. März 2011              08.00-16.00 Uhr

Donnerstag,     03. März 2011              08.00-16.00 Uhr

Freitag,            04. März 2011              08.00-16.00 Uhr

Samstag,         05. März 2011              08.00-10.00 Uhr

Sonntag,          06. März 2011              08.00-10.00 Uhr

Montag,           07. März 2011              08.00-16.00 Uhr

Allgemeine Infos:

Bei der Bundesministerin für Inneres wurde am 15. November 2010 der Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren mit der Bezeichnung Volksbegehren „Raus aus Euratom“ eingebracht. Es hat folgenden Wortlaut:

 

„Der Nationalrat mäge durch Bundesverfassungsgesetz beschließen, dass die Österreicherinnen und Österreicher im Rahmeen einer Volksabstimmung über den Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag befinden.“

  

Stimmberechtigt sind:

Es sind alle österreichischen Staatsbürger(innen), die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1995, d.h. Personen, die spätestens am 7. März 2011 ihren 16. Geburtstag feiern), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in einer Gemeinde des Bundesgebietes den Hauptwohnsitz haben, berechtigt, sich in die Eintragungslisten einzutragen.

 

 

Auszug aus dem Vertrag:

 

 

Euratom-Vertrag

Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft

Euratom-Vertrag, 1957

 

Am 25. März 1957 wurden zwei Verträge unterzeichnet – der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom). Hauptzielsetzungen des Euratom-Vertrags sind u.a.:

-die Förderung der Forschung und die Verbreitung technischer Informationen

-die Festlegung einheitlicher Sicherheitsstandards zum Schutz der Bevölkerung und der Arbeitnehmer

-die Unterstützung der Forschung

-die Verhinderung der Zuführung von zivilem Nuklearmaterial zu anderen, insbesondere militärischen Zwecken

-Der Nutzen der EAG wird vor allem vor dem Hintergrund der Erweiterung deutlich. Die Atomenergie ist eine wichtige Energiequelle für viele osteuropäische Länder, doch sind die Sicherheitsstandards in den dortigen Nuklearanlagen sowie die Sicherheitsvorkehrungen für die Arbeitnehmer und die Allgemeinheit nicht immer ausreichend. Die EAG bietet in diesem Zusammenhang für die Unterstützung durch die EU den geeigneten Rahmen.

 

28.02.2011