Videoüberwachung auf öffentlichem Gut
In letzter Zeit erreichen die Gemeinde vermehrt Anfragen zum Thema Videoüberwachung im privaten Bereich, insbesondere im Zusammenhang mit Kameras, die auch öffentliches Gut erfassen.
Grundsätzlich gilt: Private Videoüberwachung ist nur dann zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa zum Schutz von Leben, Gesundheit oder Eigentum.
Die Überwachung muss dabei stets verhältnismäßig sein – sie darf örtlich und zeitlich nur im unbedingt notwendigen Ausmaß erfolgen.
Besonders wichtig ist, dass öffentliche Verkehrsflächen grundsätzlich nicht gefilmt werden dürfen, wenn der angestrebte Schutzzweck auch auf andere Weise erreicht werden kann.
Ebenso unzulässig ist das Filmen von Nachbargrundstücken, angrenzenden Häusern oder höchstpersönlichen Lebensbereichen (z. B. WC- oder Umkleidebereiche).
Weitere wesentliche Punkte sind:
Kennzeichnungspflicht: Videoüberwachung muss durch gut sichtbare Hinweisschilder erkennbar sein.
Datenschutz: Aufnahmen sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Speicherdauer: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist; in der Regel sind sie spätestens nach 72 Stunden zu löschen oder zu überschreiben.
Veröffentlichung: Eine Veröffentlichung von Aufnahmen ist unzulässig und kann das „Recht am eigenen Bild“ verletzen.
Kamera-Attrappen und Videotürklingeln: Auch hier gelten die datenschutzrechtlichen Vorgaben; es darf kein unzulässiger Überwachungsdruck entstehen.
Die rechtliche Grundlage bildet insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das österreichische Datenschutzgesetz.
Die Österreichische Datenschutzbehörde kann bei unzulässiger Videoüberwachung empfindliche Geldbußen verhängen. Darüber hinaus können Betroffene ihre Rechte vor Zivilgerichten mittels Unterlassungsklage geltend machen.
Die Gemeinde ersucht daher alle Bürgerinnen und Bürger, vor Installation einer Videoüberwachung sorgfältig zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.