Oö. Sammlungsgesetz – Bewilligungen von Sammlungen

20.01.2016 09:32

Aus gegebenem Anlass teilen wir mit, dass vom Amt der Oö. Landesregierung keine Sammelausweise ausgestellt werden.

Es werden lediglich bescheidsmäßige Bewilligungen von Sammlungen im Umhergehen von Haus zu Haus (Haussammlung) und an allgemein öffentlich zugänglichen Orten von Person zu Person (Straßensammlung) erteilt.

Eine Kopie des Bewilligungsbescheides ist bei der Sammlung mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.

Die Gemeinden werden ersucht ihre Gemeindebürger und die Landespolizeidirektion OÖ wird ersucht ihre untergeordneten Dienststellen davon zu informieren.

Wir werden bei einer eventuellen Novellierung in das Sammlungsgesetz aufnehmen dass Inhaber einer Sammlungsbewilligung verpflichtet sind, Sammlungsausweise nach festgesetzten Kriterien auszustellen.

 

20.01.2016