Handwerkerbonus

Werkzeug

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereiches).

Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit, 20 % der Arbeitskosten bis zu einer Förderung von € 2.000,00 (2025: € 1.500,00) zurückzubekommen. (Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren!)

Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen. 

Pro Kalenderjahr und Förderwerber/in kann maximal ein Förderantrag gestellt werden (gegebenfalls mit mehreren Rechnungen).

Der Handwerkerbonus gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 01.03.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann seit 15.07.2024 beantragt werden.

15.07.2024