Freistromtage:
Alle Haushaltskunden von Energie AG und Linz AG erhalten einmalig drei (zusätzlich) Freistromtage. Der Betrag (Jahresverbrauch: 365 x 3) wird bei der Jahresabrechnung abgezogen. Diese Freistromtage bekommen Sie ohne Vertragsbindung, Sie ersparen sich bis zu 15 Euro.
Die Antragsstellung kann zwischen 1. Februar und 31. März 2010 erfolgen:
- Energieversorger (Energie AG oder Linz AG) telefonisch, brieflich, per Fax oder E-Mail kontaktieren - Kundennummer nicht vergessen ODER
- Formular auf www.arbeiterkammer.com nutzen, das Ihren Antrag an Ihren Energieversorger weiterleitet.
Formular für Beantragung Freistromtage bei Energie AG
Freistrommonat:
Haushaltskunden von Energie AG und Linz AG, die Wohnbeihilfe, Heizkostenzuschuss, Sozialhilfe oder Ausgleichszulage zur Pension beziehen, bekommen einmalig ein Freistrommonat. Der Betrag (Jahresverbrauch : 12) wird bei der Jahresabrechnung abgezogen. Damit bekommen Sie die ganze Strompreiserhöhung - oder sogar etwas mehr - wieder zurück.
Nachweis der sozialen Bedürftigkeit:
- für die Wohnbeihilfe: der Bescheid bzw. das Info-Schreiben zum Freistrommonat, das das Land Oö. an die Wohnbeihilfenbezieher ausschickt
- für den Heizkostenzuschuss: der Kontoauszug mit der Überweisung
- für die Sozialhilfe: Bestätigung der Wohnsitzgemeinde oder des Sozialhilfeverbandes.
- für die Ausgleichszulage: die Verständigung über die Pensionshöhe, die zu Jahreswechsel zugeschickt wurde.
Die Antragsstellung kann zwischen 1. Februar und 31. März 2010 erfolgen:
--> Kopie des Nachweises über die soziale Bedürftigkeit an Ihren Energieversorger (Energie AG oder Linz AG) schicken: per Post, per Fax oder eingescannt per Mail.
Achtung: Unbedingt Ihre Stromkundennummer und - wenn auf der Kopie nicht ersichtlich - auch Name und Adresse darauf vermerken.
Kontaktdaten:
Energie AG Serviceteam
Böhmerwaldstraße 3
4021 Linz
Tel. 0800/818000, Fax 0800/818001
E-Mail: service@energieag.at