Eine Häufung der Anfragen bei unterschiedlichsten Stellen, wie lange denn die Stallpflicht für Nutzgeflügel noch aufrecht erhalten wird, zeigt, dass eine Information über die aktuelle Gefahrenlage notwendig ist. Das Amt der Oö. Landesregierung hat daher folgende Information herausgegeben:
In Oberösterreich wurden bis jetzt bei sechs Wildvögeln (Wasservögel und Greifvögel) Geflügelpest festgestellt, aktuell sind zwei Ausbrüche in den letzten zwei Wochen bestätigt worden. Darüber hinaus mussten erst Ende Februar aufgrund von Ausbrüchen bei Nutzgeflügel in Tschechien und der Slowakei Sperrzonen für Nutzgeflügel in grenznahen Gebieten Niederösterreichs (pol. Bez. Gmünd und Gänserndorf) eingerichtet werden. Daher ist nach wie vor von einem aktuell hohen Verschleppungsrisiko von Wildvogelgeflügelpest in heimische Nutz-geflügelbestände auszugehen und mit der Aufhebung der Stallpflicht daher keinesfalls vor Mitte April 2017 zu rechnen.
An die Bestimmungen betreffend Stallpflicht für Nutzgeflügel darf daher erinnert werden:
Pflichten des Tierhalters in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
Es gelten die Maßnahmen § 8 der Geflügelpest Verordnung. Ziel ist es, eine Ansteckung des Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern. Da der derzeitige Virustyp zahlreiche Sterbefälle in der Wildvogelpopulation verursacht, sollten Tierhalter/innen im eigenen Interesse auf eine strikte Einhaltung achten!
Maßnahmen gemäß § 8 der Geflügelpest Verordnung sind unter anderem:
- Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen Vögeln werden weiterhin nicht genehmigt
- das Gebot Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel dauerhaft in Stallungen unterzubringen ("Stallpflicht")
- das Verbot Tiere mit Wasser zu tränken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben
- die Vorschrift, dass Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften, die mit Geflügel in Kontakt waren, sorgfältig zu reinigen und desinfizieren sind.
Diese Bestimmungen betreffen alle Betriebe und Personen, die Geflügel halten, egal ob kommerziell oder privat.