IBAN- und BIC-Code: Sechs weitere Monate Übergangszeit

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IBAN- und BIC-Code: Sechs weitere Monate Übergangszeit

Die Europäische Kommission hat entschieden, IBAN- und BIC-Code erst am 1. August 2014 statt schon am 1. Februar in Kraft treten zu lassen. Damit sollen Unterbrechungen im Zahlungsverkehr verhindert werden.

Zwanzigstellige Codes statt der gewohnten Kontonummer werden in diesem Jahr für jeden Bürger verpflichtend. Doch nicht wie ursprünglich vorgesehen am 1. Februar, sondern durch eine überraschende Entscheidung der Europäischen Kommission erst am 1. August 2014. Der Grund für die längere Übergangsphase für die Einführung eines einheitlichen europäischen Euro-Zahlungsverkehrsraums ist, dass einige Mitgliedstaaten die Umstellung nicht fristgerecht schaffen.

Der zuständige Kommissar Michel Barnier bedauerte die Entscheidung, wolle dadurch aber verhindern, dass es zu Unterbrechungen im Zahlungsverkehr komme. Am offiziellen Termin für die SEPA-Umstellung ändert sich durch diesen Vorschlag jedoch nichts. In der Praxis heißt das, dass der Termin für die Migration am 1. Februar 2014 bestehen bleibt, aber Zahlungen die vom SEPA-Format abweichen noch bis 1. August akzeptiert werden.

14.01.2014