landwirtschaftliche Betriebstankstellen - Information

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Ab einem Fassungsvermögen von 1.000 l Diesel müssen landwirtschaftliche Betriebstankstellen am Gemeindeamt angezeigt werden.

Leider gibt es immer wieder Fälle, bei denen größere Mengen von Diesel durch technisches Gebrechen bzw. menschliches Versagen auslaufen, das Erdreich verschmutzen und unsere Umwelt massiv gefährden. Solche Unfälle sind mit extrem hohen Kosten für den Betreiber einer landwirtschaftlichen Tankstelle verbunden und können die Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben bedrohen. Es liegt daher im eigenen Interesse, dass die Lagerung von Diesel den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wir möchten deshalb sämtliche Betreiber von landwirtschaftlichen Tankstellen auf ihre Anzeigepflicht beim Gemeindeamt hinweisen. Anzeigepflichtig sind Tankstellen ab einem Fassungsvermögen von 1.000 l Diesel.

Erforderlich für die Projektunterlagen sind Lageplan, technische Beschreibung und Planunterlagen der landwirtschaftlichen Betriebstankstelle.

Wird im Zuge dienstlicher Wahrnehmungen (z.B. feuerpolizeiliche Überprüfung) eine nicht den Vorschriften entsprechende Tankstelle aufgefunden, muss die Nutzung untersagt werden.

Sollten Sie Betreiber einer landwirtschaftlichen Betriebstankstelle sein, so melden Sie sich bitte umgehend am Gemeindeamt Weng – hier erhalten Sie nähere Angaben über die weitere Vorgehensweise.

25.07.2013